Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Hinweis: Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Vereine, Körperschaften und Organisationen (B2B). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FloriCore Software UG (haftungsbeschränkt), Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und dem Nutzer von Florivio (nachfolgend „Kunde").

Vertragspartner des Anbieters sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts (insbesondere eingetragene Vereine) sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen beruflichen, vereinsmäßigen oder organisatorischen Tätigkeit abschließt und nicht als Verbraucher handelt.

Florivio ist eine Software-as-a-Service-Lösung für die digitale Verwaltung von Feuerwehren und Rettungsorganisationen.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden und die Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die kostenlose Testphase von 90 Tagen beginnt mit der Registrierung. Während der Testphase steht dem Kunden der volle Funktionsumfang des Standard-Plans zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase wird das Konto auf den kostenlosen Plan umgestellt, bis der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

Im Rahmen von Einführungsangeboten (z. B. Early-Adopter-Programm) kann der Anbieter einzelnen Kunden den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen dauerhaft unentgeltlich gewähren. Die Teilnahmebedingungen und der Umfang solcher Programme werden gesondert vereinbart. Diese AGB gelten auch für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Florivio als Online-Dienst zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung auf der Website. Die verfügbaren Funktionen, Nutzer- und Mitgliederlimits richten sich nach dem gewählten Abonnement-Plan.

Es wird eine Verfügbarkeit von 99% im Monatsdurchschnitt angestrebt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

§ 4 Preise und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste auf der Webseite des Anbieters.

Der Kunde kann zwischen einem monatlichen und einem jährlichen Abrechnungszeitraum wählen. Bei jährlicher Vorauszahlung kann ein vergünstigter Preis gelten; die jeweils aktuellen Konditionen sind auf der Preisseite des Anbieters einsehbar.

§ 5 Kündigung

Monatsabonnement: Das monatliche Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.

Jahresabonnement: Das Jahresabonnement hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Die Kündigung erfolgt über die Einstellungen im Kundenkonto.

Nach Wirksamwerden der Kündigung werden die Daten des Kunden noch 30 Tage vorgehalten; innerhalb dieser Frist kann der Kunde das Konto reaktivieren oder seine Daten exportieren. Danach werden sie gelöscht. Verschlüsselte Sicherungskopien werden spätestens 90 Tage nach Vertragsende gelöscht. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 6 Support

Der Anbieter stellt E-Mail-Support zu produktbezogenen Anfragen im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit. Telefonischer Support sowie Vor-Ort-Termine sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei Softwarefehlern (Bugs) bemüht sich der Anbieter um Behebung im Rahmen seiner Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Support oder auf Behebung von Fehlern innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.

§ 7 Pflichten und Eigenverantwortung des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

(2) Die Software unterstützt den Kunden bei Verwaltung, Dokumentation und Auswertung. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingegebenen, importierten oder ausgewählten Daten sowie für fachliche Entscheidungen, die er auf Grundlage der Software trifft. Der Anbieter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße technische Verarbeitung dieser Daten nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und dieser AGB. Automatisch erzeugte Ergebnisse, Berechnungen, Fristen und Auswertungen sind vor ihrer Verwendung durch den Kunden auf Plausibilität zu prüfen, insbesondere wenn sie Grundlage sicherheitsrelevanter, behördlicher, steuerlicher oder rechtlich erheblicher Entscheidungen sein sollen.

(3) Gesetzliche, behördliche, berufsgenossenschaftliche oder vertragliche Pflichten des Kunden bleiben von der Nutzung der Software unberührt. Die Software entbindet den Kunden insbesondere nicht von seinen eigenen Prüf-, Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gegenüber Behörden, Unfallversicherungsträgern oder sonstigen Dritten. Die Verantwortung für die Einhaltung der für den Kunden geltenden Vorschriften liegt allein beim Kunden.

(4) Der Kunde ist gehalten, ihm zumutbare Sicherungen solcher Daten vorzunehmen, die er über die bereitgestellten Exportfunktionen ohne unverhältnismäßigen Aufwand exportieren kann. Die Verantwortlichkeit des Anbieters für angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellbarkeit der von ihm betriebenen Systeme (§ 8) bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Soweit Schäden darauf beruhen, dass der Kunde von der Software erzeugte Ergebnisse, Berechnungen, Fristen oder Auswertungen entgegen seinen Prüfpflichten ungeprüft als verbindliche Grundlage verwendet hat, ist ein Mitverschulden des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Die vorstehenden unbeschränkten Haftungstatbestände bleiben unberührt.

(4) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellbarkeit der von ihm betriebenen Systeme. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, ihm zumutbare Sicherungen solcher Daten vorzunehmen, die er über bereitgestellte Exportfunktionen ohne unverhältnismäßigen Aufwand exportieren kann, insbesondere vor umfangreichen Änderungen, Importen oder Löschungen. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.

(5) Bei einem Datenverlust ist ein Mitverschulden des Kunden nach § 254 BGB zu berücksichtigen, soweit der Schaden durch eine zumutbare, regelmäßige Datensicherung vermeidbar oder geringer ausgefallen wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit zwingende gesetzliche Haftung besteht.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter /datenschutz abrufbar ist.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Kunden oder von durch den Kunden benannten Personen verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist unter /avv abrufbar und Bestandteil dieses Vertrages. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter /subprocessor abrufbar. Änderungen an der Liste werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Account hinterlegte Kontaktadresse mitgeteilt; der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung widersprechen.

§ 10 KI-gestützte Funktionen

(1) Der Anbieter setzt im Rahmen von Florivio KI-gestützte Funktionen ein, die dem Kunden unverbindliche Vorschläge und Entwürfe bereitstellen. KI-generierte Inhalte stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor der Verwendung auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Die Verantwortung für die Nutzung und Veröffentlichung KI-generierter Inhalte liegt beim Kunden.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Inhalte entstehen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit KI-gestützte Funktionen Gesetzesverweise oder rechtliche Informationen ausgeben, stellt dies keine Rechtsberatung dar.

(5) Der Anbieter behält sich vor, die eingesetzte KI-Technologie zu ändern oder durch alternative Lösungen zu ersetzen, sofern dies keine wesentliche Verschlechterung der Leistung darstellt. Die Verarbeitung erfolgt stets innerhalb der Europäischen Union.

(6) Eingabedaten des Kunden werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.

§ 11 Informationen, Verweise und Fristen

(1) In der Software hinterlegte Gesetzesverweise, Vorschriften, Normen sowie Prüf- und Wartungsfristen werden als allgemeine Regel- und Informationsstände bereitgestellt. Sie dienen der softwaregestützten Organisation und Dokumentation, ersetzen aber keine Prüfung der im Einzelfall anwendbaren Vorschriften, Herstellerangaben und örtlichen Vorgaben. Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung und keine sicherheitstechnische Freigabe einzelner Ausrüstungsgegenstände.

(2) Soweit die Software Prüf-, Wartungs- oder Erinnerungsfristen anzeigt, handelt es sich um softwaregestützte Fristvorschläge auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten, der vom Kunden gewählten Einstellungen und der im System hinterlegten Regelstände. Diese Fristvorschläge ersetzen nicht die fachkundige Prüfung durch eine hierfür verantwortliche Person des Kunden und keine Gefährdungsbeurteilung oder Prüfung nach den jeweils anwendbaren Vorschriften.

(3) Der Kunde hat vor der Nutzung einer Frist als verbindliche Prüf- oder Einsatzgrundlage insbesondere Gerätetyp, Herstellerangaben, Nutzungshäufigkeit, Einsatzbedingungen, örtliche Vorgaben, berufsgenossenschaftliche Vorgaben und eigene Organisationsanweisungen zu prüfen. Der Anbieter schuldet keine Freigabe von Ausrüstung, keine sicherheitstechnische Prüfung einzelner Geräte und keine Rechtsberatung.

(4) Die Haftung des Anbieters für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt.

§ 12 Datenportabilität und Anbieterwechsel (EU Data Act)

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act) hat der Kunde das Recht, seine Daten jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Der Anbieter stellt auf Anfrage einen vollständigen Datenexport innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung.

Im Falle eines Anbieterwechsels stellt der Anbieter sicher, dass die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung in einem interoperablen Format bereitgestellt werden. Nach Ablauf der Datenhaltungsfrist gemäß § 5 werden alle Daten unwiderruflich gelöscht.

§ 13 Leistungs- und Preisänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software zu erweitern, zu ändern oder anzupassen, sofern dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt.

Preisänderungen werden dem Kunden ebenfalls mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Bei wesentlichen Verschlechterungen des Leistungsumfangs oder Preiserhöhungen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

§ 14 Änderung der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 15 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.